Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/stadtreinigung/Illegale-Ablagerungen.php 24.10.2023 10:55:02 Uhr 13.05.2024 09:07:13 Uhr |
Illegale Ablagerungen von Abfällen
Die Landeshauptstadt Dresden musste im Jahr 2018 über 414 Tonnen Restabfall, Sperrmüll und Grünabfall von öffentlichen Flächen zu entfernen, hinzu kamen zahlreiche Stückgüter, unter anderem 132 Kühlgeräte, 202 Bildschirmgeräte und 718 Fahrzeugreifen. Das Einsammeln und Entsorgen der illegalen Ablagerungen verursachte Kosten in Höhe von 178.991 Euro.
Derartige Ablagerungen belasten die Umwelt und verschandeln die Umgebung. Besonders gefährlich wird es, wenn schadstoffhaltige Abfälle abgelagert werden.
Dabei werden viele dieser Abfälle gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen und bei mobilen Sammlungen angenommen.
Bei Feststellung einer illegaler Ablagerung von Abfällen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
- auf öffentlichen Flächen
an die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
im Ordnungsamt - auf privaten Grundstücken
an das Sachgebiet Abfall und Brachflächen
im Umweltamt
Diese Behörden prüfen den jeweiligen Tatbestand und versuchen den Verursacher der illegalen Ablagerung zu ermitteln.
Bei erfolgloser Ermittlung wird von der Stadt die ordnungsgemäße Beseitigung beauftragt und kontrolliert.
Kontakt
Ordnungsamt
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
Telefon
0351-4886333
Umweltamt
SG Abfall und Brachflächen
Telefon
0351-4886239